Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

aus der Broschüre zum Beschluss der Bundesregierung vom 07.11.2007

Ökosystem

(Auszug)

"Basis des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, und damit auch der vorliegenden nationalen Strategie, ist es, Schutz und Nutzung der Biodiversität stets aus ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht zu betrachten. Dabei soll die ökologische Tragfähigkeit Maßstab der ökonomischen und sozialen Entscheidungen sein. Dies wird im Kontext des Übereinkommens als "Ökosystemansatz" bezeichnet (Beschluss V/6 der CBD)."

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"Die Zielsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes gilt grundsätzlich auch für die biologische Vielfalt:
"Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind."
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